Eine Langzeit-Studentin kann zu Studiengebühren herangezogen werden. Eine wirtschaftliche Notlage allein führt nicht zum Erlass der Gebühren. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Halle zulasten einer Studentin entschieden, die sich an einem Vollzeitstudium aufgrund mehrerer Nebenjobs gehindert gesehen hatte. Die Klägerin studiert „Angewandte Medien- und Kulturwissenschaft“ im Masterstudiengang. Vom 01.05.2016 bis 01.11.2016 absolvierte sie ein Praktikum […]