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Nebenjob

Notwendigkeit von Nebenjobs rechtfertigt allein nicht Erlass von Landzeitstudiengebühren

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Eine Langzeit-Studentin kann zu Studiengebühren herangezogen werden. Eine wirtschaftliche Notlage allein führt nicht zum Erlass der Gebühren. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Halle zulasten einer Studentin entschieden, die sich an einem Vollzeitstudium aufgrund mehrerer Nebenjobs gehindert gesehen hatte.