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Mietpreisbegrenzungsverordnung

Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg ist unwirksam

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Die am 29.09.2015 von der Landesregierung erlassene baden-württembergische Mietpreisbegrenzungsverordnung ist formell unwirksam. Dies hat das Landgericht (LG) Stuttgart entschieden. Es fehle an der notwendigen Veröffentlichung der Begründung.