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Lautsprecherdurchsage

Lautsprecherdurchsage im Möbelhaus begründet keinen Arbeitsunfall

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Ein Versicherter, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht (SG) Dortmund im Fall eines Möbelverkäufers entschieden, der während seiner versicherten Tätigkeit mehrfach mittels einer Lautsprecheranlage ausgerufen worden war und dadurch einen Tinnitus erlitten haben will.