Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen veröffentlicht. Das BMF erläutert viele technische Begriffe und geht auf die Zuordnung zu den einzelnen Einkünften ein, wobei auch vereinzelt die bilanzielle Erfassung dargestellt wird.
Geschäfte mit Kryptowährungen bleiben erlaubnispflichtig. Ein Urteil des Kammergerichts betreffe nicht die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wonach Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erlaubnispflichtig sind, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/6034) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/5689) fest.