Geschäfte mit Kryptowährungen bleiben erlaubnispflichtig. Ein Urteil des Kammergerichts betreffe nicht die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wonach Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erlaubnispflichtig sind, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/6034) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/5689) fest.
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