Kryptowährung bleibt erlaubnispflichtig

Geschäfte mit Kryptowährungen bleiben erlaubnispflichtig. Ein Urteil des Kammergerichts betreffe nicht die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wonach Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erlaubnispflichtig sind, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/6034) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/5689) fest.

Geprüft werde derzeit, ob die Fortführung der Verwaltungspraxis der BaFin zur Erlaubnispflicht von Geschäften mit Kryptowährungen und Token durch gesetzgeberische Maßnahmen flankiert werden solle. Das Gericht hatte nach Angaben der FDP-Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage die Erlaubnispflicht verneint, da der Handel mit Bitcoin kein Bankgeschäft beziehungsweise keine Straftat darstelle und der BaFin vorgeworfen, ihren Aufgabenbereich „überspannt“ zu haben.

Deutscher Bundestag, PM vom 12.12.2018