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Kinderlärm

Kinder-“Gepolter“ in Nachbarwohnung ist hinzunehmen

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Von einer Nachbarwohnung ausgehender Kinderlärm ist grundsätzlich als sozialadäquat, zumutbar und zu akzeptierendes typisches Verhalten hinzunehmen. Das hat das Amtsgericht (AG) München entschieden und die Klage von Nachbarn auf Unterlassung weiterer Ruhestörung abgewiesen. Dabei hat das AG auch betont, dass Eltern nicht ohne weiteres für ein Fehlverhalten ihrer Kinder verantwortlich seien, Bauen und Wohnen wenn […]