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Kfz-Steuer

Vor 18.05.2016 zu Elektroauto umgebautes Kfz nicht von Kfz-Steuer zu befreien

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Ein Kfz, das vor dem 18.05.2016 zu einem Elektroauto umgebaut wurde, ist nicht von der Kfz-Steuer zu befreien. Dies hat das Finanzgericht (FG) Saarland entschieden. Der Kläger ist seit November 2000 Halter eines Pkw, der ursprünglich mit einem Dieselmotor ausgestattet war. 2014 wurde das Kfz zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde am […]