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Kfz-Steuer

Vor 18.05.2016 zu Elektroauto umgebautes Kfz nicht von Kfz-Steuer zu befreien

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Ein Kfz, das vor dem 18.05.2016 zu einem Elektroauto umgebaut wurde, ist nicht von der Kfz-Steuer zu befreien. Dies hat das Finanzgericht (FG) Saarland entschieden.