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keine Betriebsausgabe

Nach § 14c UStG geschuldete Umsatzsteuer ist keine Betriebsausgabe

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Nach § 14c Absatz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) geschuldete Umsatzsteuerbeträge aus einer Tätigkeit, die ausschließlich zur Erstellung von Scheinrechnungen diente, sind nicht als (nachträgliche) Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.