Die in § 40a Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) in der Fassung des Korb-II-Gesetzes vom 22.12.2003 angeordnete Hinzurechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften für das Jahr 2003 stellt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung dar. Wie aus einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster hervorgeht, sind Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einem Wertpapier-Sondervermögen danach nicht abzugsfähig. […]
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