Die Höhe des einem Arbeitnehmer zu zahlenden Insolvenzgeldes bemisst sich nach dem üblicherweise gezahlten Tariflohn, wenn der Arbeitnehmer zuvor sittenwidrig untertariflich entlohnt worden war. Dies hat das Sozialgericht (SG) Mainz entschieden. Rechtlicher Hintergrund: Im Fall der Insolvenz ihres Arbeitgebers können Arbeitnehmer ein so genanntes Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten. Es wird erbracht, […]