In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) geht es um Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien. Für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Dividenden aus Aktien, die für ADRs hinterlegt sind, gilt laut BMF, ergänzend zu seinem Schreiben vom 24.05.2013 (BStBl I S. 718) Folgendes: Sofern nicht bereits in der Vergangenheit entsprechend verfahren […]