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Home-Office

Vorsteuerabzug aus der Renovierung eines Badezimmers im Home-Office

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Vermietet ein Arbeitnehmer seine Einliegerwohnung als Home-Office umsatzsteuerpflichtig an seinen Arbeitgeber, kann er die Vorsteuer aus der Renovierung des Badezimmers nicht geltend machen, wenn nach den Vorgaben des Arbeitgebers zum Home-Office lediglich eine Sanitäreinrichtung (Toilette und Waschbecken) gehören muss. Die berufliche Nutzung des Home-Office erstreckt sich dann nicht auf ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne.

Amtlicher Sachbezugswert und Gestaltungsmöglichkeit: Mahlzeitenzuschüsse und Home-Office

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Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Essenszuschüsse zum Beispiel für den Erwerb des arbeitstäglichen Mittagessens außerhalb des Betriebs gewähren, so stellt sich die Frage nach der lohnsteuerlichen Behandlung der Zuschüsse.