Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Bei Heimarbeit sieht dies jedoch anders aus, worauf das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hinweist. Es kritisiert in diesem Bereich erhebliche Lücken im Unfallversicherungsschutz.
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