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Grenzgänger

Abfindung an Grenzgänger bei Wegzug während Dauer des Dienstverhältnisses zumindest teilweise steuerpflichtig

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Der Kläger hatte bis Ende November 2008 seinen Wohnsitz in Deutschland. Dann verzog er nach Frankreich und arbeitete weiterhin bei seinem inländischen Arbeitgeber. Sein laufender Arbeitslohn unterlag nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug.