Auf bestimmten bundesdeutschen Straßen dürfen auch weiter so genannte Gigaliner fahren. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat entschieden, dass die Zulassung nicht gegen EU-Recht verstößt.
Dieser Inhalt ist blockiert. Akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung um fortzufahren!
Diese Seite nutzt Cookies. Wenn Sie die Seite weiter nutzen gehen wir von Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung aus.