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getrenntlebende Eltern

Wohnungsberechtigungsschein: Kinder getrenntlebender Eltern in der Regel nur einem der beiden Elternhaushalte zuzurechnen

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Leben Eltern getrennt und üben gemeinsam das Sorgerecht über ihre Kinder aus, können die Kinder in der Regel nur Angehörige des Haushalts eines der beiden Elternteile sein. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden und einem geschiedenen Mann einen Wohnungsberechtigungsschein für eine größere Wohnung versagt, die er für die Besuche seiner Kinder für erforderlich hielt.