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Gefahrenzone

Kfz in Gefahrenzone abgestellt: Lebensgefährtin muss nicht tätig werden

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Eine Lebensgefährtin haftet nicht für die Realisierung einer Gefahr, die sich daraus entwickelt hat, dass ihr Partner sein Kfz in ihrem Beisein in einer Gefahrenzone (hier: auf Bahngleisen) abgestellt und danach das Auto verlassen hat. Dies hat das Landgericht (LG) Köln entschieden.