Eine Lebensgefährtin haftet nicht für die Realisierung einer Gefahr, die sich daraus entwickelt hat, dass ihr Partner sein Kfz in ihrem Beisein in einer Gefahrenzone (hier: auf Bahngleisen) abgestellt und danach das Auto verlassen hat. Dies hat das Landgericht (LG) Köln entschieden. Die Parteien lebten seit 2014 in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft, als sie im April […]