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Finanzverwaltung

Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung bei Verwendung von Taxametern

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) beanstandet es nicht, wenn EU-Taxameter und Wegstreckenzähler, die über keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, längstens noch bis zum 31.12.2025 verwendet werden. Voraussetzung für die Nichtbeanstandung ist allerdings, dass die notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchgeführt werden.

Finanzverwaltungen: Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wollen sich gegenseitig unterstützen

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Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen sich gegenseitig unterstützen, wenn es im Druck- und Versandzentrum der Finanzverwaltung eines der beiden Bundesländer zu unvorhersehbaren Ausfällen kommt. Dann soll gegebenenfalls das jeweils andere Zentrum einspringen. Dies teilt das baden-württembergische Finanzministerium mit. Hintergrund: Im Druck- und Versandzentrum der baden-württembergischen Finanzverwaltung in Karlsruhe werden jährlich rund 27 Millionen Sendungen produziert und […]