Finanzverwaltungen: Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wollen sich gegenseitig unterstützen

Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen sich gegenseitig unterstützen, wenn es im Druck- und Versandzentrum der Finanzverwaltung eines der beiden Bundesländer zu unvorhersehbaren Ausfällen kommt. Dann soll gegebenenfalls das jeweils andere Zentrum einspringen. Dies teilt das baden-württembergische Finanzministerium mit. Hintergrund: Im Druck- und Versandzentrum der baden-württembergischen Finanzverwaltung in Karlsruhe werden jährlich rund 27 Millionen Sendungen produziert und verschickt. Vom Zentrum in Koblenz gehen pro Jahr mehr als elf Millionen Schreiben der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung in den Versand.

Ungeplante Ausfälle können laut Finanzministerium Baden-Württemberg zum Beispiel zu Verzögerungen für die Steuerbürger führen. Dies solle die Kooperationsvereinbarung verhindern, die am 31.05.2019 getroffen wurde.

Das Druck- und Versandzentrum sei von zentraler Bedeutung für die Finanzverwaltung, erläutert Stephan Weinberg, Staatssekretär im Finanzministerium von Rheinland-Pfalz. Die Versendung von Schreiben sei oft mit Fristen und Terminen verbunden. Aus diesem Grund müssten Druck und Versand permanent sichergestellt werden. Ein zweites Druck- und Versandzentrum für ungeplante Ausfälle aufzubauen, wäre ein sehr hoher Aufwand und mit erheblichen Kosten verbunden. „Wir gehen stattdessen den fortschrittlichen Weg einer länderübergreifenden Verwaltungskooperation mit Baden-Württemberg“, so Weinberg. Vorausgegangen waren laut baden-württembergischem Finanzministerium umfangreiche Tests. Es sei geprobt worden, wie die gegenseitige Übernahme der Leistungen kurzfristig und technisch zu gewährleisten ist. Durch die Durchführung regelmäßiger Notfalltests würden auch für die Zukunft die Leistungen sichergestellt.

In Rheinland-Pfalz sei die dem in Koblenz ansässigen Landesamt für Steuern untergliederte Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung für die Umsetzung der Kooperationsleistungen zuständig. In Baden-Württemberg werde diese Aufgabe vom Landeszentrum für Datenverarbeitung, das der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zugeordnet ist, wahrgenommen.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 31.05.2019