Ferienhäuser eines gemeinnützigen Vereins, die als Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn anzusehen sind, unterliegen der Grundsteuer. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 GrStG kommt nicht in Betracht. Dies stellt das FG Münster klar. Im zugrunde liegenden Fall bejahte das FG das Vorliegen einer Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinn. Bei […]
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