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Familienversicherung

Zu hohe Einnahmen: Krankenkasse durfte Familienversicherung aufheben

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Weil sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung verschwiegen hat, muss eine 78-jährige Frau die rückwirkende Aufhebung ihrer Familienversicherung durch ihre gesetzliche Krankenkasse hinnehmen. Dies hat das Sozialgericht (SG) Düsseldorf entschieden.