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Ersatzeinstellung

Ersatzeinstellung während Elternzeit darf Teilzeitantrag des Arbeitnehmers in Elternzeit nicht entgegengehalten werden

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Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres einen Teilzeitantrag in der Elternzeit unter Berufung auf die Einstellung einer Vertretungskraft für die Dauer der Elternzeit ablehnen kann.