Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Absatz 1 Bunddesurlaubsgesetz (BUrlG) besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gekürzt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und betont, dass § 17 Absatz 1 Satz 1 BEEG im Einklang mit […]
Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die Elternzeit während der ersten beiden Lebensjahre ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Köln hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres einen Teilzeitantrag in der Elternzeit unter Berufung auf die Einstellung einer Vertretungskraft für die Dauer der Elternzeit ablehnen kann.