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Entwicklung

Förderung von F&E

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Ende 2019 wurde das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ verabschiedet. Damit kann ab dem 1.1.2020 eine sog. Forschungszulage in Anspruch genommen werden.

Forschung und Entwicklung: Bundesregierung beschließt steuerliche Förderung

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Bis 2025 sollen die Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) von aktuell drei auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Ziel der steuerlichen Förderung sei es, die Attraktivität des Standortes Deutschland für Neuansiedlungen und Investitionsentscheidungen zu verbessern.