Forschung und Entwicklung: Bundesregierung beschließt steuerliche Förderung

Bis 2025 sollen die Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) von aktuell drei auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Ziel der steuerlichen Förderung sei es, die Attraktivität des Standortes Deutschland für Neuansiedlungen und Investitionsentscheidungen zu verbessern.

Geplant ist eine steuerfreie Forschungs- und Entwicklungszulage. Bemessungsgrundlage sind die Personal- und Auftragskosten für FuE, maximal jedoch zwei Millionen Euro pro Jahr. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, die Maximalzulage liegt bei 500.000 Euro jährlich. Die Förderung soll dazu beitragen, den Anteil der Ausgaben für FuE bis 2025 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigern.

Um zu erreichen, dass mehr kleine und mittelgroße Unternehmen in FuE-Tätigkeiten investieren, sollen diese gezielt finanziell unterstützt werden. Größere Unternehmen sollen dabei von der Förderung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Damit folgt die Bundesregierung dem Vorschlag des ehemaligen Vorsitzenden der Expertenkommission für Forschung und Innovation, Dietmar Harhoff. Dieser hatte im Februar 2019 dafür plädiert, dass Deutschland die Forschung in kleinen und mittleren Unternehmen steuerlich fördern solle. „Jedem Euro Mindereinnahmen stehen im Mittel zusätzlich mobilisierte private FuE-Förderungen von 1,33 Euro als positive Wirkung gegenüber“, so Harhoff weiter.

Bundesregierung, PM vom 22.05.2019