Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt laut Bundesfinanzhof (BFH) aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben.