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DSGVO

Steuerberater laut Steuerberaterverband keine Auftragsverarbeiter nach DSGVO

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Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) geht ebenso wie die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) davon aus, dass Steuerberater, die Löhne und Gehälter abrechnen, keine nur weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind. Anders sähen dies einzelne Landesdatenschutzbehörden, so der DStV. Sie meinten, bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung würden Steuerberater nach Anweisung arbeiten und müssten deshalb eine Vereinbarung […]

Steuerberater: Keine Auftragsverarbeiter nach der DSGVO

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Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sehen in den Leistungen der Steuerberater im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung eine eigenverantwortlich erbrachte Fachleistung, sodass auch in diesem Bereich, ebenso wie bei der Finanzbuchhaltung, keine Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den Mandanten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschlossen werden müssen.