Steuerberater laut Steuerberaterverband keine Auftragsverarbeiter nach DSGVO

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) geht ebenso wie die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) davon aus, dass Steuerberater, die Löhne und Gehälter abrechnen, keine nur weisungsgebundenen Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind. Anders sähen dies einzelne Landesdatenschutzbehörden, so der DStV. Sie meinten, bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung würden Steuerberater nach Anweisung arbeiten und müssten deshalb eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit ihren Mandanten schließen.

Dieser Auffassung stünden die Beratungspraxis und die zwingenden Berufsregeln der Steuerberater ausdrücklich entgegen, betont DStVPräsident Elster. Steuerberater würden immer eigenverantwortlich und unabhängig arbeiten. In der Praxis seien sie es, die sich etwa um die Ermittlung der korrekten Stundenvergütung und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kümmern.

Die unterschiedlichen Positionen müssten im Interesse der Betroffenen in den gemeinsamen Fachgremien der Datenschutzbehörden behandelt und rechtlich gelöst werden.

Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 12.08.2019