Mit Schreiben vom 16.12.2016 (BStBl I S. 1435) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung (§ 15 des 5. Vermögensbildungsgesetz – VermBG) gestartet. Die erstmalige Datenübermittlung hatte danach für die in 2017 angelegten vermögenwirksamen Leistungen spätestens bis zum 28.02.2018 zu erfolgen. Das BMF-Schreiben vom 29.11.2017 (BStBl I S. 1626) zur Anwendung des Fünften […]