Fordert das Finanzamt beim Vermieter die Vorlage von Mietverträgen zwecks Überprüfung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an, muss es zwar die Vorschriften des Datenschutzes beachten. Der Datenschutz wird aber grundsätzlich nicht verletzt, wenn die Überprüfung der Mietverträge der Steuererhebung und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung dient. Insbesondere führt der Datenschutz nicht dazu, dass der Mieter […]
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein allgemeines Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 DSGVO in der Steuerverwaltung bekannt gemacht.