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Blockheizkraftwerke

Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken: Betroffene Anleger können Kapitalverlust steuerlich geltend machen

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Beteiligt sich der Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, das aus seiner Sicht zu gewerblichen Einkünften fuhren soll, ist er berechtigt, den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend zu machen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Musterverfahren für mehr als 1.400 geschädigte Anleger entschieden.