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Betriebsratswahlen

Betriebsratswahlen: Kopierte Vorschlagsliste und elektronische Stimmauszählung sind zulässig

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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat die Anforderungen, die bei der Betriebsratswahl an das Wahlverfahren zu stellen sind, in zwei Eilverfahren konkretisiert. Es hat zum einen entschieden, dass das Kopieren der Wahlvorschlagsblätter zulässig ist. Zum anderen stellte das LAG klar, dass die Stimmen mit Hilfe von Hochleistungsscannern ausgezählt werden dürfen.