Ein Investitionsabzugsbetrag darf nicht allein deshalb versagt werden, weil der Antrag erst nach einer Betriebsprüfung gestellt wurde. Die Steuervergünstigung kann danach entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung zur Kompensation eines Steuermehrergebnisses aufgrund der Betriebsprüfung eingesetzt werden.
Das Finanzamt darf mit der Prüfungsanordnung die Teilnahme eines kommunalen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden. Die Entscheidung hat nach Angaben des Gerichts für die Betriebsprüfungspraxis große Bedeutung, da die Städte vermehrt dazu übergegangen seien, so genannte Gewerbesteuerprüfer einzuschalten. Die Gewerbesteuer sei die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden in […]