Erwerbstätige, die für ihren Arbeitgeber zeitweilig eine Tätigkeit in einem Staat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz verrichten, bleiben in dem Staat versichert, aus dem sie entsandt werden. Grundsätzlich entsteht mit der Tätigkeit aber auch im Beschäftigungsstaat eine Sozialversicherungspflicht. Anderes gilt laut Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) dann, wenn dort eine so […]