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Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden

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Die Bundesautobahn A 20 darf vorerst nicht weitergebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums Schleswig-Holstein für den Neubau der Autobahn im Abschnitt 4 (Autobahnkreuz A 7/A 20 bis B 206 westlich Wittenborn) vom 27.04.2017 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.