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Arbeitslohn

Zahlung von Verwarnungsgeldern als Arbeitslohn

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Zahlt der Arbeitgeber Verwarnungsgelder, die gegen ihn als Fahrzeughalter festgesetzt werden, weil seine Fahrer falsch geparkt haben, führt die Zahlung zwar nicht zu Arbeitslohn. Denn der Arbeitgeber tilgt eine eigene Schuld. Allerdings kann der anschließende Verzicht auf einen Rückgriff gegen die Arbeitnehmer zu Arbeitslohn bei den Fahrern führen.

Besuch von Fußballspielen mit Geschäftsfreunden ist Arbeitslohn

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Die Klägerin, eine GmbH, hatte in den Jahren 2013 bis 2015 jährlich Ausgaben für den Erwerb von jeweils fünf Dauerkarten für Spiele eines Fußballvereins auf. Die Karten wurden von eigenen Arbeitnehmern der Klägerin und Geschäftspartnern beziehungsweise deren Arbeitnehmern verwendet. Die Klägerin sah einen Teil der Leistungen als Werbung an und nahm eine anteilige Versteuerung der […]