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Anwaltskosten
Arbeitslosengeld: Zu Ruhen des Anspruchs führende Abfindung nicht um Anwaltskosten zu bereinigen
Arbeitslosengeld: Zu Ruhen des Anspruchs führende Abfindung nicht um Anwaltskosten zu bereinigen
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Der Bezug einer Entlassungsentschädigung führt unabhängig davon, ob darin Verfahrenskosten enthalten sind, zum Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld. Dies stellt das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen klar.