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Agentur für Arbeit

Massenentlassung: Arbeitgeber darf Kündigungsschreiben vor Anzeige bei der Agentur für Arbeit unterzeichnen

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Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen § 17 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn er bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in mehreren Urteilen entschieden. Dabei ist es jeweils von einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 21.08.2018 (12 Sa 17/18) abgewichen.