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Abwicklungsbesteuerung

Keine Verlustabzugsbeschränkung im Rahmen endgültiger Abwicklungsbesteuerung

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Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens sind so genannte Zwischenveranlagungen aufzuheben und es hat eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach der so genannten Mindestbesteuerung zu erfolgen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden.