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Abschleppkosten

Abschleppkosten: Rund 315 Euro können angemessen sein

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Wird ein vorschriftswidrig parkendes Kfz abgeschleppt, so können Kosten von rund 315 Euro hierfür angemessen sein, wie ein Urteil des Münchener Amtsgerichts (AG) zeigt. Das gilt auch dann, wenn es sich dabei nur um Kosten handelt, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstanden sind.