Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung: Bundesrat stimmt gegen Einsatz von Telekommunikationsüberwachung

Der Bundesrat hat am 12.04.2019 den Antrag Hessens, die Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung einzusetzen, abgelehnt. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) kritisierte die Entscheidung. Im März 2019 hätten sich die Länderfinanzminister mit großer Mehrheit für unseren Antrag ausgesprochen. Es sei zu bedauern, dass die Landesregierungen nun mehrheitlich nicht der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt sind. Damit sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität vertan worden.

Folge sei, dass die erweiterte Telekommunikationsüberwachung den Steuerfahndern verwehrt bleibe. Schäfer kündigte an, sich dennoch in Zukunft für eine Telekommunikationsüberwachung in diesem Bereich einzusetzen.

Derzeit sei eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Nach Auffassung Hessens und der Mehrheit der Länderfinanzministerinnen und -minister sollte dies künftig auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein. „Dazu müssen wir den Katalog der Straftaten bei der Telekommunikationsüberwachung auf die besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung ausweiten. Die Panama Papers und weitere Daten-Leaks haben uns deutlich vor Augen geführt, dass zur Strafverfolgung alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel eingesetzt werden müssen. Dazu gehört für mich auch die Telekommunikationsüberwachung, sollten andere Mittel nicht zum Ziel führen“, so Hessens Finanzminister.

Finanzministerium Hessen, PM vom 12.04.2019