Mitgliedsbeiträge der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bestätigt, dass die Mitgliedsbeiträge der Jahre 2012 bis 2015 rechtmäßig waren. Eine Rücklagenbildung sei in gewissem Umfang zulässig.