Wenden Eltern ihrer Tochter und dem nichtehelichen Lebensgefährten hohe Geldbeträge zur Finanzierung einer Immobilie in der Erwartung zu, die Lebensgemeinschaft werde sich nicht lediglich für kurze Zeit fortsetzen, können sie bei einer schon nach weniger als zwei Jahren erfolgenden Trennung den hälftigen Betrag vom Lebensgefährten zurückverlangen. In einem solchen Fall sei von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen, entschied der Bundesgerichtshof.