Die Bundesregierung hat am 14.9.2022 beschlossen, die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
Hintergrund: Die ursprünglich bis zum 30.9.2022 befristete Kurzarbeitergeldzugangsverordnung ermöglicht einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Nun hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 verlängert.
In der „Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ ist geregelt, dass
- Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
- Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.
Hinwies: Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 27.9.2022 in Kraft getreten.