Einmalzahlung für mehrere Jahre Überstunden ermäßigt zu besteuern

Auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (“Fünftel-Regelung”) anwendbar. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.