Eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht eines Steuerpflichtigen ist zugleich als Mitwirkungspflicht im (inländischen) Steuerverfahren zu beurteilen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 14.11.2018 entschieden. Der vom BFH entschiedene Fall betrifft eine liechtensteinische Aktiengesellschaft mit inländischen Vermietungseinkünften, die nach liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig ist.