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Zweitausbildung

Unterhalt: Eine Zweitausbildung müssen Eltern nur ausnahmsweise finanzieren

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Haben die Eltern einer jungen Frau nach der mittleren Reife eine Ausbildung zur Bühnentänzerin finanziert, so müssen sie der Tochter auch dann keine weitere Ausbildung bezahlen, wenn der in dem erlernten Job keine Arbeitsstelle findet. Macht sie das Abitur nach und beginnt sie ein Studium (hier Psychologie), das auch nicht als „aufbauend auf den Ausbildungsberuf“ […]

Eltern müssen keine Zweitausbildung bezahlen

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Haben Eltern ihrem Kind eine angemessene Ausbildung finanziert, die den Begabungen und Neigungen des Kindes entspricht, und findet das Kind in diesem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle, sind die Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren.