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Unrenoviert übergebene Wohnung: Mieter muss trotz „Renovierungsvereinbarung“ mit Vormieter keine Schönheitsreparaturen vornehmen

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Eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist auch dann unwirksam, wenn der Mieter sich durch zweiseitige Vereinbarung gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.