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Wohngeldschulden

Fiskus haftet als Erbe für Wohngeldschulden in Wohnungseigentümergemeinschaft nur mit Nachlass

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Der Fiskus (die öffentliche Hand), der zum gesetzlichen Alleinerben eines Wohnungseigentümers berufen ist, haftet für die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel nur mit dem Nachlass. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.