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Aufhebungsverträge nicht widerrufbar – Gebot fairen Verhandelns kann aber Unwirksamkeit begründen

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Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar.